Sehr geehrte Kunden,
laut
"SARS-CoV-2-Bekämpfungsverordnung" darf unser Betrieb geöffnet sein.
Wir möchten Sie aber eindringlich bitten, die Empfehlungen, wie z.B.
2 Meter
Abstand zu anderen Kunden und zum Personal, einzuhalten!
ACHTUNG: Entsprechend des
Erlasses der Landesregierung vom 24.04.2020 ist
ab dem 29.04.2020 ist der Zutritt zu meinen Verkaufsflächen nur mit
Mund-Nase-Bedeckung gestattet!
Zahlung ist mit Bargeld, aber auch mit ec-Karte möglich.
Beachten Sie bitte die aktuellen Infektionsschutzhinweise des BZgA.